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R16223

Neu im SGB II: Bagatellgrenzen

Zielgruppe

Mitarbeiter*innen aus Leistungsbereichen von Jobcentern (gemeinsame Einrichtungen und

zugelassene kommunale Träger)

Ihr Gewinn

Zum 01.01.2023 wurden durch das Bürgergeldgesetz in den §§ 40, 41a SGB II zwei Bagatellgrenzen bei der Rückabwicklung von Leistungen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II geschaffen. Diese, von vielen Beteiligten lang ersehnten und der Verwaltungsvereinfachung dienenden, Regelungen werfen aber seit ihrem Inkrafttreten viele Fragen in der täglichen Praxis auf. Das liegt auch daran, dass die Neuregelungen erhebliche Auswirkungen auf die Anwendung von verschiedenen Vorschriften des SGB X haben.

In diesem halbtägigen Online-Seminar werden alle Einzelheiten zu den beiden Bagatellgrenzen besprochen. Deren Anwendung wird mit vielen praktischen Beispielen vertiefend und praxisbezogen erläutert. Auf Ihre Fragen wird ausführlich eingegangen.

Inhalte
  • Voraussetzung für die Anwendung der Bagatellgrenzen

  • Rechtsfolgen der Anwendung der Bagatellgrenzen

  • Besonderheiten der Bagatellgrenzen bei Bildungs- und Teilhabeleistungen

  • Auswirkungen der Bagatellgrenzen auf Erstattungsansprüche nach § 104 SGB X

  • Verhältnis der Bagatellgrenzen zur Korrektur von Verwaltungsakten zugunsten der Leistungsberechtigten nach §§ 44, 48 SGB X

  • Prüfung mehrerer paralleler Sachverhalte von Bagatellgrenzen

  • Übergangsregelungen

Bitte mitbringen

SGB II, SGB X

Termine und Anmeldung

27.11.2023
09:00 - 12:00 Uhr

keine Anmeldung möglich

Meldestichtag

30.10.2023

Ort

Dauer

0,5 Tage

Leitung

Preis