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Nachtragsmanagement nach VOB/B - Nachträge und Bauzeitverlängerung

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bau- und Planungsämter; Projektverantwortliche, Architektinnen und Architekten, Ingenieurinnen und Ingenieure

Ihr Gewinn

Kaum ein Bauvorhaben wird abgewickelt, ohne dass der Leistungsumfang oder Termine geändert werden müssen. Die Folge sind Nachträge und Änderungen der zeitlichen Abwicklung des Vertrages.

Der Referent erläutert Ihnen, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit Nachtragsforderungen geltend gemacht werden können. Er zeigt Ihnen auch, wie Nachträge zu berechnen und der Höhe nach zu belegen sind. Umgekehrt lernen Sie daraus, mit welchen Argumenten Sie Nachträge dem Grunde und der Höhe nach zurückweisen können. Zudem erfahren Sie, wie Sie mit zeitlichen Störungen rechtlich umgehen können und welche Ansprüche die Vertragsparteien daraus ableiten können.

Die nächste Änderung bei Ihrem Bauvorhaben wird Ihnen so kein Kopfzerbrechen mehr bereiten!

Inhalte
  • Rechtsnatur der VOB
  • Preistypen der VOB (§ 4 VOB/A)
  • Art und Umfang der Vertragsleistung (§ 1 VOB/B)
  • Prüfungspflichten des Bieters/Auftragnehmers
  • Auslegung des Vertrages, Widersprüche (§ 1 II VOB/B)
  • Änderung der Vergütung (§ 2 VOB/B)
    • Mehr- oder Minderleistungen (§ 2 III VOB/B)
    • Selbstübernahme der Leistungen durch den Auftraggeber (§ 2 IV VOB/B)
    • Anordnungen des Auftraggebers / Änderung des Bauentwurfs (§ 2 V VOB/B)
    • Zusätzliche Leistungen (§ 2 VI VOB/B)
    • Besonderheiten beim Pauschalvertrag (§ 2 VII VOB/B)
    • Leistungen ohne Auftrag / in Abweichung vom Vertrag (§ 2 VIII VOB/B)
    • Unterschiede zwischen VOB/B und BGB
  • Probleme bei der zeitlichen Abwicklung (§ 6 VOB/B)
    • Behinderung des Auftragnehmers (Anzeige, Ausführungsfrist, Ausgleichsansprüche)
    • Unterbrechung der Ausführung
    • Verzug des Auftragnehmers
Organisatorische Hinweise

Anerkannt von der Architektenkammer NRW und der Ingenieurkammer-Bau NRW

Bitte mitbringen

VOB/B

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Ort

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Leitung

Dr. Reinhard Voppel 

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