Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bau- und Planungsämter und aus der Stadtentwicklung, Architektinnen und Architekten, Ingenieurinnen und Ingenieure
Die Anforderungen an den Wohn- und Lebensraum Stadt unterliegen einem ständigen Wandel. Egal ob Sie Gebäude modernisieren oder Einrichtungen für den Gemeinbedarf einrichten - in Zeiten knapper Kassen werden Förderungen immer wichtiger.
Die Förderrichtlinie Stadterneuerung wurde zum 1. Januar 2024 neu gefasst. Die Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2023/2024 sowie auch 2025 setzen zudem inhaltlich neue Rahmenbedingungen.
Erfahren Sie mehr über die Richtlinie und nutzen Sie Zuwendungen auch für Ihre Projekte!
Anerkannt von der Architektenkammer NRW und der Ingenieurkammer-Bau NRW
Förderrichtlinie Stadterneuerung, BauGB