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Q04023

Das Gebäudeenergiegesetz heute und morgen - so werden Ihre Gebäude klimaneutral

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bau-, Planungs- und Bauordnungsämter sowie der Wohnungsbaugesellschaften; Architektinnen und Architekten, Fachplanerinnen und Fachplaner, Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz, Energieberaterinnen und Energieberater

Ihr Gewinn

Am 1.1.2024 wird das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft treten. Nach der Novelle 2022, die sich im Wesentlichen mit Neubauten befasste, beinhaltet die jüngste Novellierung vor allem Anforderungen an Heizungsanlagen sowie an den Wärmeschutz von Nichtwohngebäuden. Als Instrument der Energie- und Klimaschutzpolitik enthält es wichtige Regelungen, um das Ziel des nahezu klimaneutralen Gebäudebestandes in Deutschland bis zum Jahr 2045 zu realisieren.

Erfahren Sie mehr über diese aktuelle Rechtsgrundlage! Der Referent erläutert Ihnen die wesentlichen Inhalte des Gesetzes. Er veranschaulicht die Änderungen und Neuerungen gegenüber den bisherigen Regelungen und geht insbesondere auf die kommunalen Besonderheiten ein. Sie erhalten praxistaugliche Tipps und Hinweise. Die beschlossenen Novellierungen zum GEG werden ebenso behandelt wie die im kommenden Jahr zu erwartenden grundlegenden weiteren Anforderungen der EU, die sie im Rahmen des Planes zur Klimaneutralität ins Auge fasst. Informieren Sie sich bei einem Experten und bringen Sie Ihr Wissen auf den aktuellen Stand!

Inhalte
  • Ausgangslage: von den EU-Gebäuderichtlinien 2010 und 2018 sowie der EnEV zum GEG
  • Veränderte Anforderungen bei Neubauten und Sanierungen sowie bei der Erweiterung und Änderung von Gebäuden
  • Anforderungen an Heizungsanlagen bei Neubau und Bestandssanierung (65-%-Regel)
  • Kommunale Wärmeplanung und GEG
  • Energiebilanzierung und Bewertung von Energieträgern
  • Berechnung von Anlagen erneuerbarer Energien und KWK-Anlagen
  • Die wichtigsten Ordnungswidrigkeiten
  • Ausblick auf die weitere Entwicklung bis 2030 vor dem Hintergrund schärferer EU-Vorgaben und der Planungen der Bundesregierung
Organisatorische Hinweise

Anerkannt von der Architektenkammer NRW und der Ingenieurkammer-Bau NRW

Termine und Anmeldung

19.10.2023
09:00 - 12:00 Uhr

keine Anmeldung möglich

Meldestichtag

21.09.2023

Ort

Dauer

0,4 Tage

Leitung

Michael Brieden-Segler 

Preis