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Fortbildung

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Q00624

Der "Dritte" bzw. Nachbar im öffentlichen Baurecht

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauaufsicht und Bauverwaltung, Bauherrinnen und Bauherren sowie Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser, Architektinnen und Architekten, Ingenieurinnen und Ingenieure

Ihr Gewinn

Sowohl das Bauordnungs- als auch das Bauplanungsrecht fordern, dass die Rechte der Nachbarn beachtet werden. Nachbarschützende Bestimmungen des Bauordnungsrechts, des baurechtlichen Immissionsschutzrechts und des Bauplanungsrechts führen dazu, dass die Nachbarn bei einem Verstoß unmittelbare Abwehransprüche haben. Bleibt die zuständige Behörde untätig, können sie ein bauaufsichtliches Einschreiten verlangen.

Sie sollten also wissen, welche Bestimmungen nachbarschützenden Charakter haben und auf welche Weise etwaige Nachbarrechte gewahrt werden. Denn schließlich wollen Sie doch sicher nicht vor Gericht gesagt bekommen, dass eine erteilte Genehmigung rechtswidrig sei und den Kläger in seinen Rechten verletze oder dass man den gesetzlichen Anspruch des Nachbarn verkannt habe!

Informieren Sie sich daher aktuell bei einem Experten und erfahren Sie, wie Sie Ihre Entscheidungen gerichtsfest treffen!

Inhalte
  • Begriff und „Reichweite“ des Nachbarn
  • Nachbarschutz im Bauplanungsrecht
    • Art der baulichen Nutzung
    • Probleme hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung
    • Nachbarschutz kraft „Verleihung“ im Bebauungsplan
    • Ausnahmen und Befreiungen
  • Nachbarschutz im baurechtlichen Immissionsschutz
    • TA Lärm, GIRL (nur Grundzüge)
    • Sportanlagenlärmschutzverordnung, Freizeitlärm-Richtlinie
  • Nachbarschutz im Bauordnungsrecht
    • Nachbarschützender Charakter einzelner Bestimmungen
    • Abwägung im Einzelfall
  • Nachbarschutz im Denkmalrecht
  • Abwehrrechte gegen schlicht hoheitliches Handeln (Spielplätze, Bolzplätze und andere öffentliche Einrichtungen)
  • Verlust der Nachbarrechte
    • Verwirkung, Treu und Glauben
    • Gegenseitiger Rechtsverstoß
  • Prozessuale Fragen
Organisatorische Hinweise

Anerkannt von der Architektenkammer NRW und der Ingenieurkammer-Bau NRW

Das sagen unsere Teilnehmenden
  • Gut erklärt, angenehme Atmosphäre
  • Anschauliche Beispiele
  • Toller und lebhafter Vortrag

Termine und Anmeldung

21.11.2024
09:00 - 16:00 Uhr

keine Anmeldung möglich

Meldestichtag

24.10.2024

Ort

Münster-Coerde

Dauer

1,0 Tag

Leitung

Dr. Hubertus Schulte Beerbühl 

Preis