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G11124

Ausschüsse während der Wahlperiode umbesetzen, auflösen und neu bilden - ein Praxisproblem im Spiegel der Rechtsprechung

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Räte, Kreistage und Ausschüsse betreuen

Ihr Gewinn

In fast jeder Kommune kommt es im Verlauf der Wahlperiode des Rates oder Kreistags zu personellen oder sonstigen Veränderungen von Ausschüssen und anderen kommunalpolitischen Gremien. Damit verbinden sich stets folgende Fragen:

  • Darf eine Fraktion ihre Ausschussmitglieder aus einem Ausschuss abberufen und durch andere Personen ersetzen?
  • Müssen die Ausschüsse von Amts wegen an während der Wahlperiode geänderte Mehrheitsverhältnisse im Rat oder Kreistag angepasst werden?
  • Worauf muss man bei der Auflösung und Neubildung von Ausschüssen während der Wahlperiode achten?
  • Können Aufgaben und Befugnisse von Ausschüssen einfach so neu geregelt werden?

Die Antworten auf diese und weitere Fragen erhalten Sie in diesem Seminar! Die rechtlichen Vorgaben sind vielfältig und stark durch die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts NRW und des Bundesverwaltungsgerichts ausgeformt. Der Referent bringt Ihnen die gesetzlichen Rahmenbedingungen praxisorientiert näher. Sie werden umfassend informiert und lernen so, wie Ihr Rat oder Kreistag solche Vorgänge zukünftig rechtssicher realisieren kann.

Inhalte
  • Freiwilliges Ausscheiden aus Ausschüssen; Zulässigkeit und Anforderungen an eine Niederlegungs- bzw. Verzichtserklärung
  • „Abberufung“ von Ausschussmitgliedern durch Rat/Kreistag oder einzelne Fraktionen? Zulässigkeit und Verfahren
  • Ausschussmitglieder nachbestellen; Umfang der Bindungswirkung von Bestellungsvorschlägen von Fraktionen und Gruppen
  • Ausschüsse auflösen und neu bilden sowie neue Ausschussmitglieder wählen und bestellen während der Wahlperiode
  • Fraktionsaustritte, -auflösungen und -neubildungen: Das Gebot der Spiegelbildlichkeit und seine Bedeutung im Fall einer Veränderung der „kommunalpolitischen Landschaft“ der Kommune
  • Aufgaben oder Befugnisse von Ausschüssen während der Wahlperiode ändern
  • Den Ausschussvorsitz ändern
  • Überblick über die Rechtsprechung
Das sagen unsere Teilnehmenden
  • Sehr informativ
  • Auf alle Fragen wurde eingegangen

Termine und Anmeldung

18.06.2024 - 20.06.2024
15:00 - 17:00 Uhr

keine Anmeldung möglich

Meldestichtag

21.05.2024

Ort

Dauer

1,0 Tag

Leitung

Georg J. Gruber-Pickartz 

Preis