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U63523

Ordnungsrecht für Feuerwehren

Zielgruppe

Führungskräfte der Feuerwehr, MItarbeitende der Feuerwehrverwaltung

Ihr Gewinn

Die Feuerwehren retten, löschen, bergen und schützen, schnell, effektiv und erfolgreich. Jedoch werden immer mehr Einsätze der Feuerwehren behindert, gestört oder es werden Wehrkräfte körperlich zumindest direkt bedrängt. Währenddessen und nach den Einsätzen nehmen Fragen zur rechtlichen Beurteilung von ordnungsrechtlichen Problemen an die Führungskräfte zu, die es sicher zu beantworten gilt, dies gilt z.B. für das Eindringen in Wohnraum ebenso wie für die rechtliche Beurteilung von Evakuierungen. Gleichzeitig werden insbesondere Berufsfeuerwehren nach Dienstschluss von den allgemeinen Ordnungsbehörden mit deren Aufgaben für Notfälle beauftragt.
Der Referent verschafft Ihnen einen Überblick die rechtlichen Grundlagen der gängigen allgemeinen und auch speziellen ordnungsrechtlichen Vorschriften. Sie haben außerdem die Möglichkeit, Ihre Fragen aus dem Berufsalltag im Austausch mit anderen Teilnehmenden zu erörtern und gemeinsam eine Lösung zu erarbeiten.

Inhalte
  • Abgrenzung BHKG zum allgemeinen Ordnungsrecht
  • Allgemeines Ordnungsrecht
  • Standardmaßnahmen nach dem Polizeigesetz (Befragung, Platzverweis, Gewahrsam, Betreten von Wohnungen, Durchsuchung Personen, Sachen und Wohnungen, Sicherstellung und Verwahrung)
  • Generalklausel
  • Störerbegriff
  • Besonderes Ordnungsrecht (z.B. LHundG, LImSchG, GewO, BestG NRW)
  • Befugnisse der Feuerwehr im Rahmen des § 34 BHKG
  • Vollzugshilfe durch die Polizei

Termine und Anmeldung

22.09.2023
09:00 - 16:00 Uhr

keine Anmeldung möglich

Meldestichtag

25.08.2023

Ort

Münster-Coerde

Dauer

1,0 Tag

Leitung

Heinz-Peter Mühlenberg 

Preis