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R31023

Der Einsatz von Einkommen und Vermögen nach dem SGB XII

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialämter und sozialen Fachbereiche, die über Leistungen entscheiden oder dazu beraten und über keine (ausreichenden) Vorkenntnisse verfügen oder diese auffrischen wollen

Ihr Gewinn

Ob Leistungen nach dem 3. und 4. Kapitel SGB XII zu erbringen sind, ist besonders vom Einkommen und Vermögen der leistungsberechtigten Personen abhängig. Dabei stellen sich häufig folgende Fragen:

  • Wer muss für wen sein Einkommen und Vermögen einsetzen?
  • Wie grenze ich das Einkommen vom Vermögen ab?
  • Welche Einkünfte sind als Einkommen zu berücksichtigen?
  • Wie bereinige ich das Einkommen im Rahmen des SGB XII?
  • Welche Vermögenswerte sind angemessen?
  • Sind Freibeträge zu beachten? Wie werden diese berechnet?
  • Ist ein Vertrag zur Altersvorsorge (z. B. "Riester-Rente"), eine Sterbevorsorgeversicherung und eine Lebensversicherung als Vermögen einzusetzen?

Der Dozent beantwortet diese und ähnliche Fragen praxisorientiert anhand zahlreicher Beispiele und Übungen mit entsprechenden Lösungen. Sie erhalten einen vollständigen Überblick über den Einsatz von Einkommen und Vermögen nach dem SGB XII.

So erwerben Sie die notwendigen Kenntnisse, um über Leistungen nach dem SGB XII zu entscheiden und kompetent zu beraten.

Mit Besuch dieses Seminars erhalten Sie die Möglichkeit sich für drei Monate kostenlos für das Produkt eGovPraxis Sozialhilfe bei Wolters Kluwer zu registrieren. Den Link zu dieser Plattform erhalten Sie mit der Zusage zum Seminar.

Inhalte
  • Einsatzgemeinschaft des SGB XII
  • Abgrenzung Einkommen und Vermögen
  • Einkommensarten
  • Ermittlung des bereinigten Einkommens, besonders unter der Berücksichtigung der Rechtsprechung zu Mischfällen
  • Ermittlung der Freibeträge, insbesondere unter Berücksichtigung der Rechtsprechung zu Mischfällen
  • Kombinationstheorie zur Bewertung eines angemessenen Hausgrundstücks
  • Angemessene Versicherungen, insbesondere Verträge zur Altersvorsorge, Sterbevorsorgeversicherungen und Lebensversicherungen
Bitte mitbringen

SGB XII mit VO zu § 82 SGB XII und zu § 90 II Nr. 9 SGB XII

Das sagen unsere Teilnehmenden
  • Der Dozent ist sehr gut auf Fragen eingegangen.
  • Gute Zeiteinteilung, gute gesamte inhaltliche Gestaltung.
  • Gut war die enge Anbindung an die Gesetzesgrundlage
    gute Fallbeispiele, sachliche Erklärung, sehr gut nachvollziehbar
    insbesondere konnten Wissenslücken geschlossen werden
  • sehr praxisnah, methodisch gut aufbereitet

Termine und Anmeldung

24.05.2023 (09:00 - 16:00 Uhr) 25.05.2023 (09:00 - 13:00 Uhr)
09:00 - 13:00 Uhr

keine Anmeldung möglich

Meldestichtag

26.04.2023

Ort

Münster-Coerde

Dauer

1,5 Tage

Leitung

Preis

 


15.11.2023 (09:00 - 16:00 Uhr) 16.11.2023 (09:00 - 13:00 Uhr)
09:00 - 13:00 Uhr

keine Anmeldung möglich

Meldestichtag

18.10.2023

Ort

Hagen

Dauer

1,5 Tage

Leitung

Thomas Kulle 

Preis