Fach- und Führungskräfte der Beschaffungs- und Vergabestellen, Rechtsämter, öffentliche Auftraggeberinnen und Auftraggeber
Das Wettbewerbsregister hat den Betrieb aufgenommen. Eintragungen werden bereits vorgenommen und ab dem 01.06.2022 müssen Auftraggeber das Register vor Auftragsvergaben ab 30.000 Euro abfragen. Damit ergeben sich für öffentliche Auftraggeber und auch für Bieter erhebliche Neuerungen. Denn wenn zum Beispiel eine Abfrage beim Register Eintragungen ergibt, droht einem Bieter der Ausschluss vom Vergabeverfahren. Dies kann weitreichende Konsequenzen haben.
Daher sollten Sie über das neue Instrument gut informiert sein. Der Referent erläutert Ihnen, wie die Eintragung und die Löschung ablaufen. Er zeigt Ihnen auf, welchen Rechtsschutz Betroffene haben und wie die Selbstreinigung erfolgt.
Verschaffen Sie sich einen kompakten Überblick über Ziele und Funktionsweise des Wettbewerbsregisters und erfahren Sie alles zum aktuellen Stand der Umsetzung.
Wettbewerbsregistergesetz