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F21023

Der neue Schutz hinweisgebender Personen - Anwendungs- und Praxisfragen

Zielgruppe

Fach- und Führungskräfte aller Bereiche, Compliance-Verantwortliche

Ihr Gewinn

Mit dem neuen Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen werden zwingende Unionsvorgaben umgesetzt. Damit sind nun (fast) alle privaten und öffentlichen Beschäftigungsgeber verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten. Die Nichtbeachtung der Vorgaben und die Benachteiligung einer hinweisgebenden Person kann zu empfindlichen Haftungsansprüchen und anderen Sanktionen führen.

Der Bundesrat hat das im Bundestag verabschiedete Gesetz zwar zunächst gestoppt, so dass erst eine Abstimmung im Vermittlungsausschuss stattfinden muss. Das Thema ist allerdings unverändert aktuell. Bis das Gesetz endgültig verabschiedet wird, kann die Richtlinie bereits direkt wirken, sodass gerade die öffentliche Hand die unionsweiten Anforderungen schon jetzt beachten muss.

Die Referentin erläutert Ihnen ausführlich und praxisnah die neuen Anforderungen und berücksichtigt dabei den aktuellen Umsetzungsstand. Sie geht Schritt für Schritt auf die unionsweiten Vorgaben und deren mögliche Ausgestaltung ein. In zahlreichen Beispielen stellt Sie konkrete Abläufe, Varianten und Folgen eines eingehenden Hinweises dar und diskutiert mit Ihnen Lösungsmöglichkeiten. Abgerundet wird das Seminar durch die systematisch notwendigen Bezüge zu einem Compliance-Managementsystem. Informieren Sie sich aktuell und umfassend bei einer Expertin!

Inhalte
  • Allgemeines zum Hinweisgeberschutz
  • Stand Umsetzung, Direktwirkung und richtlinienkonforme Auslegung
  • Unionsweite Vorgaben zum Hinweisgeberschutz
    • Persönlicher Anwendungsbereich: Wer unterfällt dem Schutzbereich?
    • Sachlicher Anwendungsbereich: Welche Verstöße sind melderelevant?
    • Wen trifft die Verpflichtung zur Einrichtung einer internen Meldestelle?
    • Meldemöglichkeiten
      • Verhältnis zwischen Meldung und Offenlegung
      • Kann die hinweisgebende Person wählen?
      • Wann darf sich die hinweisgebende Person an die Öffentlichkeit wenden?
    • Gestaltung einer internen Meldestelle
      • Technische und personelle Voraussetzungen
      • Verfahren bei eingehenden Meldungen
    • Dokumentations- und Unterrichtungspflichten
    • Vertraulichkeit sichern im Rahmen eingehender Hinweise, mögliche Ausnahmen
  • Schutz der hinweisgebenden Person
      • Verbot von Repressalien, Beweislastumkehr, Sanktionen und Schadensersatzpflichten

      • Verhältnis zu anderen melderelevanten Bestimmungen

  • Rechtsprechung zum Hinweisgeberschutz
  • Hinweisgebersystem als Baustein eines Compliance-Management-Systems

Termine und Anmeldung

26.04.2023
13:00 - 16:30 Uhr

keine Anmeldung möglich

Meldestichtag

29.03.2023

Ort

Dauer

0,5 Tage

Leitung

Prof. Dr. Eva Kohler

Preis