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F21022

Das neue Hinweisgeberschutzgesetz - Anwendungs- und Praxisfragen

Zielgruppe

Fach- und Führungskräfte aller Bereiche, Compliance-Verantwortliche

Ihr Gewinn

Whistleblowing betrifft nur die Privatwirtschaft! Weit gefehlt! Die neue Hinweisgeberschutzrichtlinie der EU verpflichtet auch die öffentliche Hand, ein Hinweisgebersystem einzurichten und zu unterhalten. Durch die Einrichtung einer "internen Meldestelle" setzt die Richtlinie, die auf einen verbesserten Schutz sogenannter Whistleblower zielt, neue und einheitliche Standards.

Nachdem der deutsche Gesetzgeber den Umsetzungsforderungen bislang nicht fristgerecht nachgekommen ist, liegt seit April 2022 ein neuer Gesetzesentwurf der Regierungsparteien vor. Es ist zu erwarten, dass dieser zeitnah verabschiedet wird. Bis dahin können die europäischen Richtlinienvorgaben unmittelbar wirken und eine richtlinienkonforme Auslegung auslösen.

Die Referentin stellt Ihnen ausführlich und praxisnah die neuen Anforderungen vor. Sie erläutert den Inhalt des Gesetzesentwurfs und  und geht auf Fragen seiner Anwendung sowie auf europäische Bestimmungen ein. Sie erhalten Handlungsempfehlungen für Ihre Praxis und erfahren, welche Gestaltungsmöglichkeiten Sie haben. Informieren Sie sich über die aktuelle Rechtslage!

Inhalte
  • Allgemeines zum Hinweisgeberschutz
  • Die europäische Hinweisgeberschutzrichtlinie: Stand Umsetzung - Voraussetzungen einer unmittelbaren Anwendung sowie richtlinienkonformen Auslegung
  • Persönlicher Anwendungsbereich des HinSchG-E: Wer unterfällt dem Schutzbereich?
  • Sachlicher Anwendungsbereich des HinSchG-E: Welche Verstöße sind melderelevant?
  • Wen trifft die Verpflichtung zur Einrichtung einer internen Meldestelle?
  • Meldemöglichkeiten
    • Verhältnis zwischen Meldung und Offenlegung
    • Kann die hinweisgebende Person wählen?
    • Wann darf sich die hinweisgebende Person an die Öffentlichkeit wenden?
  • Gestaltung einer internen Meldestelle
    • Voraussetzungen
    • Verfahren bei eingehenden Meldungen
  • Dokumentations- und Unterrichtungspflichten
  • Verfahren bei Meldungen an externe Meldestellen
  • Vertraulichkeit sichern im Rahmen des HinSchG-E
  • Schutz der hinweisgebenden Person
    • Verbot von Repressalien
    • Beweislastumkehr
    • Bußgelder und Schadensersatzpflichten
  • Hinweisgebersystem als Baustein eines Compliance-Management-Systems

Termine und Anmeldung

07.12.2022
13:00 - 16:30 Uhr

keine Anmeldung möglich

Meldestichtag

09.11.2022

Ort

Dauer

0,5 Tage

Leitung

Prof. Dr. Eva Kohler

Preis