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Q13222

Immissionsschutz als Planungshindernis? - Planerische Spielräume nutzen

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kommunalen Planungsämter, Umweltämter; Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Planungsbüros 

Ihr Gewinn

Konflikte um Immissionsschutz im Allgemeinen und den Lärmschutz im Besonderen treten bei kommunalen Planungen häufig auf. Dabei geht es um die Frage, ob bei hohem Flächennutzungsdruck Wohnen in unmittelbarer Nachbarschaft zu Gewerbe zugelassen werden kann oder ob Gewerbenutzung neben oder in der Nähe von schon vorhandenen Wohngebieten möglich ist. Ein ähnliches Problem stellt sich dort, wo der ländliche Bereich durch Geruchsimmissionen stark belastet ist. Auch die Beeinträchtigung eines Plangebietes durch Verkehrslärm erscheint mitunter als Problem.

Die vorhandenen planerischen Spielräume sind bei sorgfältiger Beachtung der rechtlichen Vorgaben jedoch oft größer als gedacht! Der Referent geht daher auf die rechtlichen Grundlagen des Immissionsschutzes in der Bauleitplanung ein. Er erläutert Ihnen Zusammenhänge und zeigt Ihnen anhand von praktischen Fällen Lösungsmöglichkeiten auf. Ein Praxisseminar, mit dem Sie Ihre Planungen voranbringen!

Inhalte
  • Grundlagen zum Zusammenspiel von Bauplanungsrecht und Immissionsschutzrecht
    • Das Rücksichtnahmegebot als zentraler Anknüpfungspunkt des Immissionsschutzes im öffentlichen Baurecht
    • Anforderungen des Rücksichtnahmegebots (Lärm, Gerüche, Außenbereich, Innenbereich etc.)
    • Problemfall der heranrückenden Wohnbebauung
    • Anwendung der TA Lärm, TA Luft (einschließlich GIRL) und anderer Regelwerke
    • Betrachtungsmaßstab insbesondere bei Betriebserweiterungen
  • Immissionsschutz und Bauleitplanung
    • Einschlägige Vorschriften und maßgebliche technische Regelwerke
    • Trennungsgebot nach § 50 BImSchG
    • Ermittlungspflichten im Planverfahren, insbesondere bei Überplanung von Bestandsgebieten
    • Auslegungsmaterial
    • Anforderungen an die Abwägung
    • Möglichkeiten des Konflikttransfers
    • Auswahl geeigneter Gebietstypen
    • Festsetzungsmöglichkeiten, insbesondere Kontingentierung und deren Anwendung (insbesondere Lärm)
Organisatorische Hinweise

Anerkannt von der Architektenkammer NRW und der Ingenieurkammer-Bau NRW

Bitte mitbringen

BauGB, BauNVO, BImSchG

Termine und Anmeldung

23.11.2022
09:00 - 16:00 Uhr

keine Anmeldung möglich

Meldestichtag

26.10.2022

Ort

Münster-Coerde

Dauer

1,0 Tag

Leitung

Preis