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U70023

Die Bestattung durch die Ordnungsbehörde nach dem Bestattungsgesetz NRW

Zielgruppe

Fachkräfte aus dem Ordnungsamt

Ihr Gewinn

Die Bestattung durch die Ordnungsbehörde ist durch das Bestattungsgesetz des

Landes NRW geregelt.

Immer dann, wenn Verstorbene keine ausreichende Vorsorge getroffen haben,

wenn keine Angehörigen vorhanden sind oder ermittelt werden können, wenn

Angehörige ihrer Pflicht zu bestatten nicht nachkommen, in all diesen Fällen

ist die Ordnungsbehörde zuständig, die Bestattung zu veranlassen.

Diese schwierige Aufgabe berührt mehrere Rechtsgebiete, nämlich das

Bestattungsrecht, das Verwaltungsvollstreckungsrecht und das Gebührenrecht.

In diesem Seminar erwerben Sie die notwendigen Kenntnisse, um rechtssicher

und zügig handeln zu können.

Inhalte
  • Ersatzvornahme durchführen

  • Bestattungspflichtige ermitteln

  • Ordnungsverfügungen erlassen

  • Kostenbescheid und Vollstreckung nach GebG

  • Ansprüche gegenüber dem Sozialamt (§ 74 SGB XII)

  • Die Gemeinde als originär Bestattungspflichtige bei alleinstehenden Verstorbenen (§ 8 Abs. 1 Satz 2 BestG NRW)

  • Aktuelle Urteile des OVG Münster und des BSG und ihre Auswirkungen auf die kommunale Praxis

  • Besonderheiten bei Angehörigen des muslimischen Glaubens, z. B. Flüchtlingen

Bitte mitbringen

Gesetzestext BestG NRW

Das sagen unsere Teilnehmenden
  • Gut war der fachliche Inhalt

  • Super Dozent

  • Gesunder Mix aus Theorie und Praxis

  • Fragen wurden geklärt

  • Lockere Atmosphäre

  • Inhalte gut verwertbar in der Praxis

  • Gute Seminarunterlagen

Termine und Anmeldung

30.01.2023
09:00 - 16:00 Uhr

keine Anmeldung möglich

Meldestichtag

02.01.2023

Ort

Münster-Coerde

Dauer

1,0 Tag

Leitung

Prof. Dr. Torsten F. Barthel 

Preis