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R11923

Spezialseminar: Haftungsbeschränkung volljähriger Kinder nach § 1629a BGB im SGB II

Zielgruppe

Mitarbeiter*innen aus den Leistungsbereichen von Jobcentern (gemeinsame Einrichtungen und zugelassene kommunale Träger)

Ihr Gewinn

Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist die Haftungsbeschränkung volljähriger Kinder gem. § 1629a BGB im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende entsprechend anzuwenden. Dieser Umstand wirkt sich erheblich auf die Arbeit im Jobcenter aus: wenn Kinder zwischenzeitlich volljährig geworden sind, können Rückzahlung von Leistungen nach dem SGB II aus Zeiten der Minderjährigkeit in Betracht kommen.

In diesem Kurzseminar erörtert der erfahrene Dozent detailliert die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Haftungsbeschränkung und ihre Folgen für verschiedene Rückzahlungspflichten von volljährig gewordenen Kindern im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende.

Das Thema wird praxisgerecht mit verschiedenen Beispielen aus Ihrer täglichen Arbeit näher erläutert. Der Dozent berücksichtigt dabei die aktuelle Rechtsprechung. Auch die Möglichkeiten durch die analoge Anwendung von § 1629a BGB Einnahmeausfälle für die Jobcenter zu vermeiden, wird besprochen.

Inhalte
  • Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Haftungsbeschränkung nach § 1629a BGB
  • Analoge Anwendbarkeit von § 1629a BGB im Bereich des SGB II
  • Auswirkungen der analogen Anwendung auf die Rückzahlung von
    • rechtswidrigen Leistungen an minderjährige Kinder
    • Darlehen an minderjährige Kinder
    • vorläufig zu hoch erbrachte Leistungen an minderjährige Kinder
  • Möglichkeiten der Vermeidung von Einnahmeausfällen für die Jobcenter durch
    • Anwendung von § 34a SGB II bei rechtswidrig erbrachten Leistungen
    • eine gezielte Darlehensgewährung in Bedarfsgemeinschaften mit minderjährigen Kindern
Bitte mitbringen

SGB II

Termine und Anmeldung

07.02.2023
09:00 - 10:30 Uhr

keine Anmeldung möglich

Meldestichtag

10.01.2023

Ort

Dauer

0,3 Tage

Leitung

Preis