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U00422

Polizeiliche Standardmaßnahmen

Zielgruppe

Beschäftigte der Ordnungsbehörden

Ihr Gewinn

Gemäß § 24 OBG NRW gelten nahezu alle Vorschriften des PolG NRW über die polizeilichen Standardmaßnahmen für die Ordnungsbehörden entsprechend. Da diese für die Gefahrenabwehr primär zuständig sind, obliegen ihnen damit auch die Anordnungen und Befugnisse und der Vollzug dieser "eigentlich" für die Polizei geregelten Eingriffsbefugnisse.

In dem Seminar werden die relevanten polizeilichen Standardmaßnahmen systematisch behandelt. Der Referent stellt die maßgeblichen Verfahrensvorschriften und Tatbestandsvoraussetzungen sowie die betroffenen Grundrechte so dar, dass Sie die Maßnahmen in der Praxis rechtssicher anwenden können.

Anhand aktueller Rechtsprechung besprechen Sie praktische Fälle. Selbstverständlich bekommen Sie Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch.

Inhalte
  • Identität feststellen, § 12 PolG NRW
  • Berechtigungsscheine prüfen, § 13 PolG NRW
  • Platzverweis, § 34 Abs. 1 PolG NRW
  • Gewahrsam von Personen, §§ 35 ff. PolG NRW
  • Personen durchsuchen, § 39 PolG NRW
  • Sachen durchsuchen, § 40 PolG NRW
  • Wohnungen betreten und durchsuchen, §§ 41 f. PolG NRW
  • Sachen sicher stellen und verwahren, §§ 43 f. PolG NRW
  • Sachen verwerten und vernichten, § 45 PolG NRW
  • Allgemeine und spezielle Verfahrensvoraussetzungen
  • Rechtsprechungsübersicht
  • Erfahrungsaustausch und Fragen
Bitte mitbringen

OBG NRW, PolG NRW, VwVfG, VwZG, VwVG

Das sagen unsere Teilnehmenden
  • Guter Vortrag: informativ und unterhaltsam
  • Viele Praxisbeispiele
  • Umfassende Herangehensweise
  • Jede Frage wurde beantwortet
  • Fachlich kompetenter Dozent
  • Kurzweilig, spannend und mehr Praxisbezug als erwartet
  • Inhaltlich super auf- und vorbereitet

Termine und Anmeldung

30.11.2022
09:00 - 16:00 Uhr

keine Anmeldung möglich

Meldestichtag

02.11.2022

Ort

Bielefeld

Dauer

1,0 Tag

Leitung

Prof. Dr. Frank Hofmann 

Preis