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F40422

Souveräner Umgang mit Anfragen von Journalisten

Zielgruppe

Fach- und Führungskräfte aller Bereiche mit Medienkontakt

Ihr Gewinn

PCB-Verdacht in örtlichem Unternehmen - Corona-Fälle im Pflegeheim - Tierschützer entdecken vernachlässigte Tiere - Feuerwehreinsatz wird durch herumlaufende Medienvertreter gestört ... Täglich gibt es in der Verwaltung Themen, bei denen die Interessen der Behörde und die Interessen der Medien unter einen Hut gebracht werden müssen.

Mittels guter Medienarbeit haben Behörden die Chance, amtliche Inhalte bewusst zu kommunizieren, eigene Schwerpunkte zu setzen, Botschaften zu transportieren und um Verständnis zu werben. Und Journalistinnen und Journalisten schätzen Amtspersonen als Themenspender, Informanten und Experten. Eine gelungene Zusammenarbeit ist also für alle Beteiligten sowie für die Bürgerinnen und Bürger ein Gewinn!

In der Praxis fühlen sich Behördenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter von Anfragen und Auskunftsverlangen von Journalistinnen und Journalisten allerdings häufig überrumpelt. Unsicherheiten bestehen auf verschiedenen Ebenen: Was kann/darf/muss ich überhaupt sagen – wie weit reicht der gesetzliche Auskunftsanspruch der Medien? Muss ich einen Fragenkatalog mit 50 Fragen beantworten? Soll ich (Firmen-) Namen nennen? Muss ich ein Interview geben? Kann ich bei der äußeren Gestaltung des Interviews mitbestimmen? Wie ist es mit O-Tönen? Muss ich mich fotografieren lassen? Und: Wie schnell muss ich überhaupt reagieren?

Kompakt und konkret vermittelt Ihnen die Referentin das aktuelle medienrechtliche Fachwissen, damit Sie in Zukunft selbständig und souverän entscheiden können, ob, wie und wie schnell Sie auf Medienanfragen reagieren müssen.

Inhalte
  • Rechte und Pflichten der Medienvertreterinnen und -vertreter
    • Die journalistische Sorgfaltspflicht
  • Inhalt, Umfang und Grenzen des presserechtlichen Auskunftsanspruchs
    • Auskunftsberechtigte: Wer ist eigentlich „Presse“?
    • Haben die Medien einen Anspruch auf Interviews, Fotos oder O-Töne? – Von Behördenleitung, Abteilungsleitung, Pressestelle oder Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter?
    • Interviewvertrag, Autorisierungsvorbehalt, Sperrvermerk
    • Wie schnell muss man als behördliche Mitarbeiterin bzw. behördlicher Mitarbeiter überhaupt auf Medienanfragen reagieren?
  • Auskunftsverweigerungsgründe

Termine und Anmeldung

20.10.2022
10:00 - 13:00 Uhr

keine Anmeldung möglich

Meldestichtag

22.09.2022

Ort

Dauer

0,4 Tage

Leitung

Johanna Onischke 

Preis