Fachkräfte des Jugendamtes, die die Beratung nach § 18 SGB VIII wahrnehmen, sowie der Unterhaltsheranziehung des Jobcenters
Durch die tägliche Arbeit kennen Sie sich schon im Kindesunterhalt aus. Aber was ist mit dem Betreuungsunterhalt und dem Volljährigenunterhalt? Da ist doch einiges anders!
Als Mitarbeitende im Jugendamt gehört es im Rahmen des § 18 SGB VIII auch zu Ihren Aufgaben, Beratung und Unterstützung zum Betreuungsunterhalt nach § 1615 l BGB sowie zum Volljährigenunterhalt anzubieten.
Wenn Sie hingegen im Jobcenter arbeiten, gilt es, diese Ansprüche zu erkennen und gegebenenfalls auch geltend zu machen. Anders als beim Kindesunterhalt kann man in dieser oft strittigen Situation nicht –mehr- auf das Jugendamt und die Einrichtung einer Beistandschaft verweisen.
Der erfahrene Dozent zeigt kurz die Grenzen der Beratung nach § 18 SGB VIII auf. Dann vermittelt er die Voraussetzungen und Grundlagen der Berechnung der Unterhaltsansprüche anhand von Praxisbeispielen. Gewinnen Sie neue Erkenntnisse und mehr Rechtssicherheit. So sind Sie handlungsfähig und können erkennen, inwieweit es überhaupt erforderlich ist, tätig zu werden.
02.07.2025
09:00 - 16:00 Uhr