Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauaufsicht
Rücknahmen und Widerrufe von Baugenehmigungen gehören zur täglichen Praxis in der Bauaufsichtsbehörde. Eine Aufhebung ist notwendig, wenn sich beispielsweise nachträglich herausstellt, dass die Voraussetzungen für die einstmals erteilte Baugenehmigung nicht vorgelegen haben oder nicht mehr vorliegen, weil es zu Veränderungen an der Bausubstanz oder der Nutzung gekommen ist.
In den vergangenen Jahren hat es in der Rechtsprechung zahlreiche Entscheidungen zu dieser - rechtlich nicht einfachen - Thematik gegeben, die oftmals Mängel bei der Anwendung der gesetzlichen Vorschriften offenbart haben.
Die Referenten erläutern Ihnen daher die rechtlichen Grundlagen, die Sie zur Aufhebung von Baugenehmigungen wissen müssen. Sie durchdringen diese anspruchsvolle Materie von Grund auf und werden vertraut mit den wesentlichen Fragestellungen.
Mit diesem Wissen wird es Ihnen viel leichter fallen, die betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu überzeugen oder aber, falls es doch zu einem Prozess kommt, die Erfolgsaussichten vor Gericht zu erhöhen. Ein Seminar, das Sie in Ihrem Arbeitsalltag weiterbringt!
Anforderungen bezüglich der formellen Rechtmäßigkeit
Anforderungen an die materielle Rechtmäßigkeit
Allgemeine Abgrenzung Rücknahme – Widerruf
Voraussetzungen für die Rücknahme
u. a. Wirksamkeit/Erledigung der erteilten Baugenehmigung
Voraussetzungen für Erlöschen der Baugenehmigung mit Fragen des Bestandsschutzes
Jahresfrist des § 48 Abs. 4 VwVfG NRW
Voraussetzungen für den Widerruf
Ermessen
Dritt-/Nachbarbetroffenheit
Fiktive Zustimmung, Genehmigung und Einvernehmen
Besondere (prozessuale) Fallgestaltungen
Ausgleichs- und Entschädigungsansprüche
Anerkannt von der Architektenkammer NRW und der Ingenieurkammer-Bau NRW
09.05.2025
09:00 - 16:00 Uhr