Fach- und Führungskräfte der Vergabestellen, Bauämter, Rechnungsprüfungsämter sowie der Immobilien- und Wohnungsbaugesellschaften
Die VOL/B regelt die allgemeinen Vertragsbedingungen zwischen öffentlichem Auftraggeber und dem Auftragnehmer. Wenn Sie Verträge schließen, sollten Sie diese gut kennen!
Die Referentin erklärt Ihnen daher, was allgemeine Geschäftsbedingungungen grundsätzlich sind und wie die VOL/B einzuordnen ist. Sie erläutert Ihnen, wann Sie die Bedingungen wirksam in einen Vertrag einbeziehen und welchen Einfluss sie auf Ihre Vertragsgestaltung haben. Sie erfahren, wann Ihnen Geschäftsbedingungen nutzen und wann sie Ihnen schaden. Mit diesem Wissen sind Sie auf der rechtssicheren Seite!
Was ist die VOL/B?
Definition gemäß § 305 BGB
Abgrenzung zu Individualvereinbarungen
Einbeziehung in den Vertrag
Leistungsumfang
Lieferung
Obhutspflicht
Sicherheiten
Rechte und Pflichten des Auftraggebers
Ausführungsunterlagen
Prüfrechte
Ersatzansprüche
Rechte und Pflichten des Auftragnehmers
Behinderung
Abnahme
Kündigung
VOL/B, BGB
02.07.2025
09:00 - 16:00 Uhr