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Fortbildung

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F20325

Grundlagen des Besonderen Verwaltungsrechts - Rechtsanwendung in der kommunalen Praxis

Zielgruppe

Neu- und Quereinsteigerinnen und -einsteiger ohne Verwaltungsausbildung

Vorkenntnisse

oder vergleichbare Kenntnisse

Ihr Gewinn

Sind Sie Quer- oder Neueinsteiger*in in der Verwaltung und haben Sie einen Überblick über Ihr eigenes Fachgebiet, wissen aber nicht so genau, was in den anderen Fachbereichen passiert und welche Rechtsgrundlagen dort maßgeblich sind? Möchten Sie wissen, warum Ihre Kommune für bestimmte Angelegenheiten zuständig ist und für andere wieder nicht?

Dieses Seminar verschafft Ihnen Klarheit! Der Referent stellt Ihnen den Zusammenhang und das Zusammenspiel zwischen dem allgemeinen und dem besonderen Verwaltungsrecht dar. Anhand eines Überblicks über die verschiedenen kommunalen Rechtsgebiete - ohne inhaltlich zu tief ins Fachrecht einzutauchen - vermittelt er Ihnen grundlegende Kenntnisse der Rechtsanwendung für Ihre Praxis. Sie erhalten so einen guten Überblick über die einzelnen Tätigkeitsbereiche der Kommune und erlangen darüber hinaus die notwendige Sicherheit, auch unbekannte Rechtsnormen einzuordnen und anzuwenden. Denn das erlernte methodische Wissen können Sie auch auf nicht vorgestellte Rechtsgebiete des besonderen Verwaltungsrechts übertragen. Ein Seminar, das Sie effektiv dabei unterstützt, sich mit den Rechtsgrundlagen und der Arbeitsweise Ihrer Kommune vertraut zu machen!

Inhalte
  • Einführung in das Besondere Verwaltungsrecht (insb. Ordnungsrecht, Gewerberecht und z. B. Baurecht, Umweltrecht)

  • Unterschied zwischen Aufgabennorm, Zuständigkeitsnorm und Befugnisnorm (Ermächtigungsgrundlage)

  • Zuständigkeit und weitere formelle Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen

  • Grundlegende Befugnisnormen aus verschiedenen Fachbereichen

 

Vertiefte Kenntnisse des jeweiligen Fachrechts werden nicht vermittelt!

Termine und Anmeldung

26.11.2025
09:30 - 13:00 Uhr

Zur Anmeldung

Meldestichtag

29.10.2025

Ort

Dauer

0,5 Tage

Leitung

Nick Partzsch 

Preis

100,00 €