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P03725

Auf den Punkt gebracht: Die Beteiligung des Rates bei Beschaffungen

Zielgruppe

Mitabeiterinnen und Mitarbeiter aus den Bereichen Beschaffung, Gremienbetreuung, Sitzungsdienst sowie Rats- und Fraktionsmitglieder

Ihr Gewinn

Die formelle Zuständigkeit für Beschaffungen bei kommunalen Gebietskörperschaften richtet sich nach der Abgrenzung der Bereiche zwischen dem Rat und der Verwaltung in der Geschäftsordnung, gemessen am geschätzten Auftragswert.

In der Praxis ergeben sich häufig Probleme, wenn der Rat nicht rechtzeitig bzw. gar nicht beteiligt wird.

Für eine ordnungsgemäße Beteiligung ist es zum einen erforderlich, dass die Auftragswerte zutreffend geschätzt werden. Zum anderen müssen Beschaffungsvorgänge, vor allem die Leistungsbeschreibung und die Eignungs- und Wertungskriterien vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe dem Rat vorgelegt werden, damit er darüber beraten und abstimmen kann. Nur so können Sie verhindern, dass unter Umständen über Jahre hinweg hohe Beträge ohne Wissen des Rates ausgegeben werden oder dass ggf. Schadensersatzansprüche der Bieter entstehen, wenn der Rat seine Zustimmung zu einem Vergabeverfahren verweigert. Erfahren Sie in diesem Seminar kompakt und aktuell, wie Sie Ihren Rat rechtssicher und effektiv bei Beschaffungen einbinden!

Inhalte
  • Überblick über die Rechtsgrundlagen des öffentlichen Auftragswesens

  • Hinweise auf Interessenkonflikte und Projektantenproblematik

  • Rat zeitgerecht beteiligen: vor Einleitung des Verfahrens und nicht innerhalb der Bindefrist

  • Aktive Mitwirkung des Ratsgremiums an der Leistungsbeschreibung und der Eignungs- und Wertungskriterien

  • Ratsgremien durch Splitten von Aufträgen umgehen

  • Zeitgerechte Beschlussfassung, ggf. mit Vorbehalten

Termine und Anmeldung

05.11.2025
10:00 - 12:00 Uhr

Zur Anmeldung

Meldestichtag

08.10.2025

Ort

Dauer

0,3 Tage

Leitung

Hans Schaller 

Preis

85,00 €