Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendämter (insbes. Beistände) nebst Unterhaltsvorschusskassen sowie der Jobcenter und Sozialämter, zu deren Aufgabe die Anspruchsdurchsetzung gehört
Soll ein bereits vorhandener (Zahlungs-)Titel zugunsten eines Rechtsnachfolgers auf Seiten der Gläubigerin bzw. des Gläubigers vollstreckt werden, muss auch die Vollstreckungsklausel entsprechend geändert werden. Der verbriefte Anspruch kann auf die neue Gläubigerin bzw. den neuen Gläubiger „umgeschrieben“ werden, um dann mittels Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchgesetzt werden zu können.
Der erfahrene Dozent erläutert die Antragstellung auf Klauselerteilung gemäß § 727 ZPO und erklärt das gerichtliche Verfahren.
Daneben besteht ausreichend Raum für individuelle Fragen und Fallgestaltungen aus Ihrer Praxis.
Grundlagenkenntnisse
Qualifizierte Vollstreckungsklausel
Antragsmuster
Gerichtliche Umsetzung
Praxisprobleme
Fragen
Sie können Fälle und Fragen aus Ihrer Praxis, die Sie besprechen möchten, gerne bis zu 4 Wochen vor dem Seminartermin beim Studieninstitut einreichen.
BGB, ZPO