Interessierte aus der Kämmerei und Steuerämtern
Mit der Veröffentlichung des Wachstumschancengesetzes am 27.03.2024 wurde die E-Rechnungspflicht für Unternehmen in Deutschland ab dem 01.01.2025 beschlossen.
Jedes rechnungsstellendes Unternehmen, somit auch eine unternehmerisch tätige Kommune oder Behörde, unterliegt der E-Rechnungspflicht. Aber auch ein Rechnungsempfänger ist verpflichtet, elektronische Rechnungen anzunehmen. Als mögliche E-Rechnungsformate werden hierbei von der Finanzverwaltung neben dem Standard ZUGFeRD die XRechnung favorisiert.
Neben der nationalen Umsetzung der E-Rechnungspflicht mit der darauf aufbauenden und geplanten Mehrwertsteuermeldeverpflichtung ist auch auf EU-Ebene eine parallele Entwicklung im Gange. Mit dem Richtlinienentwurf ViDA - Vat in the Digital Age - beabsichtigt die EU-Kommission ein neues digitales Zeitalter für die Rechnungsstellung auf europäischer Ebene einzuführen. Hierzu ist geplant die bestehende Mehrwertsteuersystemrichtlinie und die Regelungen zur Mehrwertsteuermeldung zu ändern. Als bedeutendste Maßnahme ist hierbei die verpflichtende Nutzung von elektronischen Rechnungen bei innergemeinschaftlichen Umsätzen zur Übermittlung der mehrwertsteuerrelevanten Daten an den Fiskus zu nennen, die voraussichtlich ab dem 01.07.2030 zu einer eRechnungspflicht für solche Umsätze führt.
Grundlage für diese beiden Vorhaben ist die bereits für das öffentliche Auftragswesen eingeführte EU-Richtlinie 2014/55/EU, die die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen regelt. In Deutschland wurde diese über den Standard XRechnung umgesetzt, der inzwischen von allen öffentlichen Auftraggebern angenommen werden muss. Aber auch das E-Rechnungsformat ZUGFeRD ist möglich.
Verschaffen Sie sich einen Überblick aus erster Hand. So können Sie die aktuellen Entwicklungen besser einordnen. Der Fokus liegt auf den Anforderungen an die öffentlichen Verwaltungen.
das Wachstumschancengesetz
der ViDA