Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SGB II Leistungsträger
Infolge des "Starke-Familien-Gesetzes" haben sich Änderungen im Bereich Bildung und Teilhabe ergeben, die sich auch im SGB II wiederfinden. Hier sollten Sie die wichtigsten Regelungen kennen!
In den §§ 28 ff. SGB II sind die Leistungen für Bildung und Teilhabe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende verankert. Diese Vorschriften gelten auch für die Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld oder Kinderzuschlag. Infolge der Änderungen gibt es einige unbeantwortete rechtliche und tatsächliche Fragen, die es zu klären gilt.
Die Dozentin erläutert Ihnen umfassend die Regelungen für alle Rechtskreise und gibt einen Überblick über die Rechtsprechung.
Nutzen Sie die Gelegenheit, auch eigene Fragen aus der Praxis mit einzubringen.
SGB I, SGB II, SGB X, AlgII VO
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