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R12224

Bedarfe für Unterkunft und Heizung im SGB II

Zielgruppe

Mitarbeiter*innen der SGB II Leistungsträger

Ihr Gewinn

Wohnen ist ein existenzielles Grundbedürfnis des Menschen. Das Sozialstaatsprinzip verlangt im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und denjenigen, die mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft leben, eine angemessene Unterkunft zu finanzieren. Die Vorschriften zur Übernahme für Kosten der Unterkunft und Heizung sind in der Praxis nicht immer leicht umzusetzen und oft konfliktbeladen.

Die erfahrene Dozentin vermittelt Ihnen die notwendigen Grundkenntnisse einschließlich der aktuellen Rechtsprechung, um Entscheidungen auf diesem Gebiet sicher und rechtmäßig treffen zu können.

 

Inhalte
  • Allgemeines/ Basisinformationen

  • Bedarfe für Unterkunft (Begriff, Berücksichtigungsfähige und angemessen Unterkunftskosten)

  • Bedarfe für Heizung (Berücksichtigungsfähige und angemessene Heizkosten)

  • Wohnkosten nach Umzug in eine neue Unterkunft

  • Umzug von unter 25-Jährigen

  • Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur bei selbst bewohnten Wohneigentum

  • Anrechnung von Rückzahlungen und Guthaben

  • Übernahme von Wohnungsbeschaffungskosten, Umzugskosten, Mietkautionen

  • Direktzahlung an Dritte

  • Übernahme von Schulden und Mitteilungspflichten der Amtsgerichte bei Räumungsklagen

  • Praxishinweise

Bitte mitbringen

SGB II

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Termine und Anmeldung

29.08.2024
09:00 - 16:00 Uhr

keine Anmeldung möglich

Meldestichtag

01.08.2024

Ort

Münster-Coerde

Dauer

1,0 Tag

Leitung

Preis