Fach- und Führungskräfte aller Bereiche mit Medienkontakt
PCB-Verdacht in örtlichem Unternehmen - Tierschützer entdecken vernachlässigte Tiere - Feuerwehreinsatz wird durch herumlaufende Medienvertreter gestört ... Täglich gibt es in der Verwaltung Themen, bei denen die Interessen der Behörde und der Medien unter einen Hut gebracht werden müssen.
Mittels guter Medienarbeit haben Behörden die Chance, amtliche Inhalte bewusst zu kommunizieren, eigene Schwerpunkte zu setzen, Botschaften zu transportieren und um Verständnis zu werben. Und Journalistinnen und Journalisten schätzen Amtspersonen als Themenspender, Informanten und Experten. Eine gelungene Zusammenarbeit ist also für alle Beteiligten sowie für die Bürgerinnen und Bürger ein Gewinn!
In der Praxis fühlen sich Behördenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter von Anfragen und Auskunftsverlangen von Journalistinnen und Journalisten allerdings häufig überrumpelt. Unsicherheiten bestehen auf verschiedenen Ebenen: Was kann/darf/muss ich überhaupt sagen – wie weit reicht der gesetzliche Auskunftsanspruch der Medien? Muss ich einen Fragenkatalog mit 50 Fragen beantworten? Soll ich (Firmen-) Namen nennen? Muss ich ein Interview geben? Kann ich bei der äußeren Gestaltung des Interviews mitbestimmen? Wie ist es mit O-Tönen? Muss ich mich fotografieren lassen? Und: Wie schnell muss ich überhaupt reagieren?
Kompakt und konkret vermittelt Ihnen die Referentin das aktuelle medienrechtliche Fachwissen, damit Sie in Zukunft selbständig und souverän entscheiden können, ob, wie und wie schnell Sie auf Medienanfragen reagieren müssen.