Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Jobcentern
Durch das Bürgergeldgesetz (12. SGB II-Änderungsgesetz) wurden die Regelungen zu den Leistungsminderungen grundlegend geändert. Viele Jobcenter sind der Ansicht, dass eine Minderung nicht mehr oder nur sehr schwer umsetzbar ist. Der Gesetzgeber hat nun eine Verschärfung der Leistungsminderungen in das Gesetzgebungsverfahren gebracht.
In diesem Seminar erläutert Ihnen der Dozent die aktuellen rechtlichen Regelungen anhand von praktischen Beispielen. Die (geplanten) Neuerungen und wie sie in der Praxis umgesetzt werden können, sind ein wesentlicher Bestandteil dieses Seminars.
Übersicht über die gesetzlichen Änderungen durch die Einführung des Bürgergeldes
Zumutbarkeit von Arbeit (§ 10 SGB II)
Kooperationsplan und Aufforderungen
Pflichtverletzungen (Tatbestände nach § 31 Abs. 1 und Abs. 2 SGB II)
Meldeversäumnisse (§ 32 SGB II)
Beginn, Dauer und Höhe der Leistungsminderung
Rechtsfolgen bei weiteren (wiederholten) Pflichtverletzungen
Verfahren bei nachträglichem Wohlverhalten
Härtefallregelungen
Geplante Neuerungen bezüglich einer 100% Sanktion
Fallbeispiele