Mitarbeiter*innen aus Leistungsbereichen von Jobcentern (gemeinsame Einrichtungen und
zugelassene kommunale Träger)
Zum 01.01.2023 sind durch das Bürgergeldgesetz zwei Bagatellgrenzen bei der Rückabwicklung von Leistungen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II geschaffen worden. Diese Regelungen wurden von vielen Beteiligten lang ersehnt und dienen der Verwaltungsvereinfachung. Seit ihrem Inkrafttreten werfen die Neuregelungen aber einige Fragen in der täglichen Praxis auf. Das liegt auch daran, dass sie erhebliche Auswirkungen auf die Anwendung von verschiedenen Vorschriften des SGB X haben.
In diesem halbtägigen Online-Seminar bespricht der erfahrene Dozent mit Ihnen alle Einzelheiten zu den beiden Bagatellgrenzen. Er erläutert anhand vieler praktischer Beispiele vertiefend und praxisbezogen deren Anwendung. Auch auf Ihre Fragen geht er ausführlich ein.
Voraussetzung für die Anwendung der Bagatellgrenzen
Rechtsfolgen
Besonderheiten bei Bildungs- und Teilhabeleistungen
Auswirkungen auf Erstattungsansprüche nach § 104 SGB X
Verhältnis der Bagatellgrenzen zur Korrektur von Verwaltungsakten zugunsten der Leistungsberechtigten nach §§ 44, 48 SGB X
Prüfung mehrerer paralleler Sachverhalte
Übergangsregelungen
SGB II, SGB X