Fachkräfte aus dem Sozialbereich, dem Bereich der Jugendhilfe sowie aus Bildungseinrichtungen und aus dem Kulturbereich
Das nationale und das EU-weite Vergaberecht beinhalten besondere Regelungen zur Vergabe von „sozialen und besonderen Dienstleistungen“ (§ 49 UVgO, § 130 GWB, §§ 64, 65, 66 VgV).
Die Sonderstellung dieser Dienstleistungen liegt
Der Referent geht daher schwerpunktmäßig auf die sozialen und besonderen Dienstleistungen im Gesundheits-, Bildungs-, Kultur- und Sozialwesen ein und beleuchtet ihre Einbindung in das Vergaberecht allgemein. Er erläutert Ihnen auch, wie Sie (amtliche) Vordrucke für die Vergabeverfahren einschließlich der Bewerbungsbedingungen und Vertragsbedingungen anwenden können. Abgerundet wird das Seminar durch Fragen zum Vorfeld der Vergabe (Markterkundung, Schätzung der Auftragswerte). Nehmen Sie sich Zeit für diese besonderen Vergaben und bringen Sie Ihr Wissen auf den aktuellen Stand!
UVgO, GWB, VgV