Beschäftigte in der Arbeitsvermittlung und im Fallmanagement
Seit Juli 2023 wird die bisherige Eingliederungsvereinbarung im SGB II durch den Kooperationsplan ersetzt. Ziel ist, den kooperativen Ansatz, die Vermittlung auf Augenhöhe, zu betonen. So erfolgt der Kooperationsplan ohne Rechtsfolgebelehrung, kann aber bei wiederholter fehlender Mitwirkung trotzdem zu Sanktionen führen.
Für den Fall, dass sich die Integrationsfachkraft und der/die Leistungsempfänger*in nicht hinsichtlich des Kooperationsplans einigen, wird ein sogenanntes Schlichtungsverfahren eingeführt. Es kann auf Initiative aller oder auch einzelner Beteiligter durchgeführt werden. Dabei wird eine bisher unbeteiligte dritte nicht weisungsgebunde Person hinzugezogen und das Verfahren im oder außerhalb des Jobcenters durchgeführt.
Aber wie kann die Schlichtung gelingen? Wie geht es danach weiter?
Ziel des Seminars ist es, die Grundlagen für eine erfolgreiche Konfliktlösung und Etablierung einer kooperativen Arbeitsbeziehung nach der Schlichtung zwischen JC und Leistungsempfänger*in zu schaffen. Dabei befassen Sie sich mit dem wichtigen Thema der "Allparteilichkeit" und behandeln die Frage, wie ein Konflikt entsteht und wie er sich wieder auflöst. Das Zuhören sowie die Wahrnehmung der Gefühle und Bedürfnisse aller Beteiligten ist hier der Schlüssel zur Kooperation.