Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sitzungsdienstes, des Rats- bzw. Kreistagsbüros, der Fraktionsgeschäftsführung, Referentinnen und Referenten der Hauptverwaltungsbeamtin bzw. des Hauptverwaltungsbeamten, der Ämter für Kommunalaufsicht sowie Schriftführerinnen und Schriftführer der kommunalen Gremien
Durch das Gesetz zur Einführung digitaler Sitzungen und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften sowie durch die Neufassung der Entschädigungsverordnung sind die entschädigungsrechtlichen Vorgaben grundlegend reformiert worden.
Das Ortsrecht in Gestalt der Hauptsatzung muss mit diesen gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Änderungen Schritt halten; zudem sind konkretisierende Erlasse zu beachten. Auch die Rechtsprechung setzt hierbei wichtige Impulse.
Die Digitalisierung bleibt zudem nicht ohne Folgen für die Mandatstätigkeit und das Entschädigungsrecht: So führt die Nutzung von elektronischen Sitzungsunterlagen zu neuartigen Rechtsproblemen.
Der Referent ist als Sachverständiger vom Landtag beim Gesetzgebungsverfahren beteiligt worden und stellt Ihnen die Neuerungen im systematischen Gesamtzusammenhang des Entschädigungsrechts umfassend dar. Als Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter des kommunalen Sitzungsdienstes haben Sie die Novellierungen rechtssicher umzusetzen und sollten hier auf dem aktuellen Stand sein!