Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bau-, Planungs- und Bauordnungsämter sowie der Wohnungsbaugesellschaften; Architektinnen und Architekten, Fachplanerinnen und Fachplaner, Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz, Energieberaterinnen und Energieberater
Am 1. Januar 2024 ist das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten. Nach der Novellierung 2022, die sich im Wesentlichen mit Neubauten befasste, beinhaltet die aktuelle Änderung vor allem Anforderungen an Heizungsanlagen sowie Anforderungen an den Wärmeschutz von Nichtwohngebäuden. Als Instrument der Energie- und Klimaschutzpolitik enthält es wichtige Regelungen, um das Ziel des nahezu klimaneutralen Gebäudebestandes in Deutschland bis zum Jahr 2045 zu realisieren.
Erfahren Sie mehr über diese aktuelle Rechtsgrundlage! Der Referent erläutert Ihnen die wesentlichen Inhalte des Gesetzes. Er veranschaulicht die Änderungen und Neuerungen gegenüber den bisherigen Regelungen und geht insbesondere auf die kommunalen Besonderheiten ein. Sie erhalten praxistaugliche Tipps und Hinweise. Die beschlossenen Novellierungen zum GEG werden ebenso behandelt wie die im kommenden Jahr zu erwartenden grundlegenden weiteren Anforderungen der EU, die diese im Rahmen des Planes zur Klimaneutralität ins Auge fasst. Informieren Sie sich bei einem Experten und bringen Sie Ihr Wissen auf den aktuellen Stand!
Anerkannt von der Architektenkammer NRW und der Ingenieurkammer-Bau NRW