Fach- und Führungskräfte der Bauaufsichtsbehörden; Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Immobilienverwaltung
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist (zusammen mit dem Aufteilungsplan) die Voraussetzung für die Aufteilung eines Gebäudes in Wohnungseigentum und/oder Teileigentum. In der Praxis treten oft Detailprobleme auf, wenn Sie die Abgeschlossenheit prüfen. Denn der Gesetzgeber hat keine Regelung darüber getroffen, unter welchen Voraussetzungen diese zu bejahen ist.
Die Referenten erläutern Ihnen daher die wohnungseigentumsrechtlichen Hintergründe der Bescheinigung und zeigen Ihnen, wie Sie die in der zugehörigen Verwaltungsvorschrift genannten Kriterien richtig auslegen. Sie lernen, die Abgeschlossenheit von Wohnungen, Nebenräumen, Garagen und Stellplätzen – im Neubau und Bestand – sicher zu prüfen und zu bestätigen. Verschaffen Sie sich mit diesem Wissen ein echtes Plus für Ihre tägliche Arbeit!