Fach- und Führungskräfte des kommunalen Sitzungsdienstes, Schriftführerinnen und Schriftführer von Rat, Kreistag, Bezirksvertretungen und Ausschüssen
Das Kommunalverfassungsrecht in Nordrhein-Westfalen erfährt immer wieder Änderungen durch den Gesetzgeber. Die Vorgaben müssen von den Kommunen rechtssicher angewandt und fristgerecht umgesetzt werden.
Der Referent geht auf wichtige Änderungen und insbesondere auf ortsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten durch Hauptsatzung und Geschäftsordnung ein. Er stellt Ihnen auch die Sichtweise der Kommunalaufsicht zu aktuellen Fragen vor.
Bei der Vorstellung und Analyse der Rechtsprechung (vor allem aus dem Berichtszeitraum 2023/24) wird es um - über den Einzelfall hinausgehende - Entscheidungen der nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichtsbarkeit gehen, insbesondere zur Organisation von Rats-, Ausschuss- und Bezirksvertretungssitzungen und damit im Zusammenhang stehenden Fragen, wie z. B. zum Satzungsrecht, zu Fraktionen und zur Ausschussbesetzung. Sie erhalten zudem eine Leitsatzsammlung aller besprochenen Entscheidungen.
Der Referent ist Professor an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW und als Sachverständiger von Parlamenten zu den jüngsten Novellierungen des Kommunalrechts hinzugezogen worden. Profitieren Sie von seiner Fachkompetenz und von Informationen aus erster Hand und bringen Sie Ihr Wissen auf den aktuellen Stand!
Umsetzung des Gesetzes zur Einführung digitaler Gremiensitzungen
Neue Entschädigungsverordnung
Maßnahmen mit Blick auf die 2025 anstehenden Kommunalwahlen (z. B. Verkleinerung der Vertretung)