Fach- und Führungskräfte aller Bereiche, Compliance-Verantwortliche
Mit dem neuen Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen werden zwingende Unionsvorgaben umgesetzt. Damit sind nun (fast) alle privaten und öffentlichen Beschäftigungsgeber verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten. Die Nichtbeachtung der Vorgaben und die Benachteiligung einer hinweisgebenden Person kann zu empfindlichen Haftungsansprüchen und anderen Sanktionen führen.
Die Referentin kann im Seminar auf erste Erfahrungen mit dem Gesetz zurückbllicken und erläutert Ihnen ausführlich und praxisah die neuen Anforderungen. Sie geht Schritt für Schritt auf die neuen Vorgaben und deren mögliche Ausgestaltung ein. In zahlreichen Beispielen werden konkrete Abläufe, Varianten und Folgen eines eingehenden Hinweises dargestellt und diskutiert. Abgerundet wird das Seminar durch die systematisch notwendigen Bezüge zu einem Compliance-Managementsystem. Informieren Sie sich aktuell und umfassend bei einer Expertin!
Verbot von Repressalien, Beweislastumkehr, Sanktionen und Schadensersatzpflichten
Verhältnis zu anderen melderelevanten Bestimmungen, Akteneinsichtsrechte