Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialämter und sozialen Fachbereiche der Kreise, Städte und Gemeinden, der überörtlichen Sozialhilfeträger und der Jobcenter
Fordern Sie nach dem Tod des Leistungsempfängers regelmäßig Kostenersatz von Erben? Oder sind Sie sich nicht sicher, wie Sie diese Vorschrift rechtmäßig anwenden und lassen daher berechtigte Ansprüche unverfolgt? Kostenersatz durch Erben kommt sicher nicht täglich in Ihrem Aufgabenbereich vor. Es lohnt sich aber auf jeden Fall diesen zu prüfen!
Denn der Schutz von Vermögen, z. B. von Immobilien, ist grundsätzlich mit dem Tod der leistungsberechtigten Person beendet. Die Vorschriften zum Kostenersatz gegen die Erben ermöglichen Ihnen nach dem Tod des Leistungsempfängers -je nach Erbmasse- aufgewandte Sozialhilfeleistungen zu refinanzieren. Von den Erben wird bis zur Höhe des Nachlasswertes ein Ersatz der Sozialhilfeleistungen erwartet, so dass in nicht unerheblichem Maße ein nachträglicher Ausgleich für Aufwendungen erfolgen kann. Lassen Sie diese Ansprüche nicht ungeprüft verfallen!
In diesem Seminar analysiert der Dozent mit Ihnen den Anwendungsbereich von § 102 SGB XII. Er stellt dar, ob, wann und wie Sie einen Kostenersatz gegen die Erben geltend machen können. Die in den letzten Jahren ergangenen Urteile, insbesondere des Bundessozialgerichts, bezieht er in die Darstellung mit ein. So sind Sie in der Lage, rechtssicher den Kostenersatz zu betreiben.
Mit Besuch dieses Seminars erhalten Sie die Möglichkeit sich für drei Monate kostenlos für das Produkt eGovPraxis Sozialhilfe bei Wolters Kluwer zu registrieren. Den Link zu dieser Plattform erhalten Sie mit der Zusage zum Seminar.
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