Fachkräfte des Jugendamtes, die die Beratung nach § 18 SGB VIII wahrnehmen. Fachkräfte der Unterhaltsheranziehung des Jobcenters, denen die Grundlagen des Kindesunterhalts aus der Praxis bekannt sind.
Durch die tägliche Arbeit kennen Sie sich schon im Kindesunterhalt aus. Aber was ist mit dem Betreuungsunterhalt? Da ist doch einiges anders?
Das Jugendamt hat im Rahmen des § 18 SGB VIII auch Beratung und Unterstützung zum Betreuungsunterhalt nach § 1615 l BGB anzubieten. Etliche Fälle sind zwar im Leistungsbezug des Jobcenters, aber es gibt auch betreuende Elternteile, die genau so eine Situation vermeiden wollen oder aufgrund des „guten“ Elterngeldes erst gar im Leistungsbezug des Jobcenters stehen. Dann sind Sie gefragt.
Wenn Sie hingegen im Jobcenter arbeiten, gilt es, die Ansprüche selbst geltend zu machen. Anders als beim Kindesunterhalt kann man in dieser oft strittigen Situation nicht auf das Jugendamt verweisen. Hierzu gehört auch im Massengeschäft ein Gespür, um festzustellen, ob sich der Fall lohnt.
In diesem Seminar geht es dem Dozenten darum, die Grundlagen des Betreuungsunterhalts und die Begrifflichkeiten zu vermitteln, damit Sie eine Basis für „normal“ gelagerte Fälle erhalten.
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