Dienststellenleitung, Führungskräfte und Beschäftigte im Personalbereich
Als Führungskraft oder Personalsachbearbeiter*in sollten Sie sich vor Terminen mit Personalvertretungsmitlgiedern vergegenwärtigen:
Die Personalvertretung, Schwerbehindertenvertretung und Gleichstellungsbeauftragten haben als gemeinsames Ziel, die Interesse der von ihnen vertretenen Beschäftigtenkreise gegenüber der Dienststelle zu vertreten.
Aber welche gesetzlichen "Spielregelen" gelten für die jeweiligen Gremien in der Zusammenarbeit mit der Dienststelle? In Wahrnehmung Ihrer Führungsaufgabe oder als in der Personalsachbearbeitung Beschäftigte(r) sollten Sie vor Gesprächen mit Gremienmitgleidern gut informiert sein, welche Rechte diese haben und wo Grenzen der Mitbestimmung/-wirkung erreicht sind.
Der erfahrene Referent zeigt Ihnen die unterschiedlichen Rechtsquellen sowie die Aufgaben und Befugnisse der jeweiligen Gremien auf. Zusätzlich informiert er über die jeweiligen Beteiligungsformate, Beteligungsangelegenheiten und -verfahren.
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