Fach- und Führungskräfte der kommunalen Bauaufsichtsbehörden sowie Entwurfsverfassende
Die neue Landesbauordnung NRW steht vor der Tür: Mit der Verabschiedung der Novelle ist im Herbst 2023 zu rechnen. Das Datum der Rechtskraft steht mit dem 01.01.2024 bereits fest. Obwohl die letzte Novellierung erst rund zwei Jahre alt ist, liegen wieder erhebliche Änderungen auf dem Tisch, mit denen Sie als Bauaufsichtsbehörde ab Jahreswechsel arbeiten müssen. Hierbei sind vor allem Maßnahmen zur Umsetzung des Klimaschutzes neben den Möglichkeiten zur Beschleunigung in den bauordnungsrechtlichen Verfahren der Schwerpunkt.
Die Erfahrungen mit den letzten zwei Novellierungen zeigen, dass nicht alle neue Regelungen in der Praxis problemlos umzusetzen sind. In Summe umfasst die Änderung wieder ca. die Hälfte der bisherigen Landesbauordnung. Grund genug, sich als Bauaufsichtsbehörde rechtzeitig mit dem auseinanderzusetzen, was auf Sie zukommt. Bereiten Sie sich auf die neuen Vorschriften vor und tauschen Sie sich mit Kolleginnen und Kollegen aus!
Anerkannt von der Architektenkammer NRW und der Ingenieurkammer-Bau NRW
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