Beschäftigte von Kämmereien, Kassen und Vollstreckungsbehörden
Erst auf die Bekanntgabe folgt das Wirksamwerden von Verwaltungsakten. Es scheint so einfach einen Brief durch die Post zustellen zu lassen. Doch in der Praxis können sich eine Vielzahl an unterschiedlichen Problemen ergeben.
Nähern Sie sich darum systematisch dem Bekanntgabedickicht. So können Sie auch in schwierigen Situationen Verwaltungsakte und andere Schreiben rechtssicher bekanntgeben.