Mitarbeitende der Ausländerbehörden, der Jobcenter und anderer Institutionen
(IHK, Gewerkschaften, Pflegedienste), die bereits über Kenntnisse zum
Aufenthaltsrecht verfügen
Immer häufiger schreiben Unternehmen Stellen aus, die zwar gut bezahlt sind
und hervorragende Entwicklungsperspektiven bieten, jedoch aufgrund eines
Mangels an Bewerberinnen und Bewerbern nicht besetzt werden können. Der
Mangel an Fachkräften betrifft dabei branchenübergreifend Unternehmen in
allen Größen. Um dieser Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt nachhaltig
entgegenzuwirken, ist am 1. März 2020 das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in
Kraft getreten. Durch das neue Gesetz sollen qualifizierte Fachkräfte aus
Drittstaaten leichter einwandern können.
Der Dozent verschafft Ihnen in dem Online-Seminar einen praxisnahen
Überblick über die geänderte Rechtslage. Außerdem lernen Sie die Inhalte des
Gesetzes über die Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung, die
Änderungen der Beschäftigungsverordnung sowie das beschleunigte
Fachkräfteverfahren gem. § 1a AufenthG kennen.
Ihr neues Wissen wird Ihnen helfen, in Fragen der Fachkräfteeinwanderung
souverän zu entscheiden.
Regelungen für Drittstaatsangehörige nach dem Aufenthaltsgesetz
Einreise und Aufenthalt (Visabestimmungen, Aufenthaltstitel, Voraussetzung der Erteilung, Versagungsgründe)
Familiennachzug
Zweckwechsel
Aufenthaltsverfestigung, Niederlassungserlaubnis
Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung
VO zur Änderung der Beschäftigungs- und Aufenthaltsverordnung
Beschleunigtes Fachkräfteverfahren gem. § 81a AufenthG