Personen, die in die BEM-Gespräche involviert sind: BEM-Beauftrage, Führungskräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Personalbereiches, Personalvertretungen, Schwerbehindertenbeauftragte, Gleichstellungsbeauftragte mit Grundlagenkenntnissen
Sie kennen die rechtlichen Grundlagen im BEM, Einiges an Handlungsempfehlungen und sind nun mit der Praxis konfrontiert, die oftmals überraschend oder auch herausfordernd ist.
Wie kann ein Fallmanagement wirklich hilfreich sein? Was können BEM-Akteure in den einzelnen BEM-Verfahren tun und wo merken sie die Grenzen des BEM?
Gibt es Stolpersteine, die erst mit der täglichen Arbeit auffallen und wie lassen sich diese beseitigen?
Dieses Seminar beantwortet Ihre konkreten Anliegen und Fragen, die Sie gerne aus Ihrer eigenen BEM-Praxis mitbringen.
Was zunächst als Einzelmaßnahme für Einzelne gestaltet werden konnte, sollte daher für größere Beschäftigtengruppen in Form von festgelegten Verfahren bzw. Dienstvereinbarungen geregelt werden.
Im Seminar gibt Ihnen der Dozent grundlegende Informationen zu den gesetzlichen Vorschriften, Fristen sowie den Verpflichtungen des Arbeitgebers, Maßnahmen der Wiedereingliederung der Betroffenen und Verfahrensweisen. Er stellt Eckpunkte vor, wie Sie strukturiert vorgehen können und was Sie bei Dienstvereinbarungen beachten müssen.
So können Sie das BEM sicher durchführen und damit im besten Fall Fehlzeiten verhindern und die Gesundheit des Personals fördern.
Bitte bringen Sie bereits für ihre Verwaltung/Betriebe erstellte Dienstanweisungen/Dienstvereinbarungen zum BEM zum Seminar mitz. Nach Möglichkeit werden diese im Seminar besprochen.
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