Mitarbeiter*innen aus Leistungsbereichen von Jobcentern (gemeinsame Einrichtungen und
zugelassene kommunale Träger)
Zum 01.01.2023 wurden durch das Bürgergeldgesetz in den §§ 40, 41a SGB II zwei Bagatellgrenzen bei der Rückabwicklung von Leistungen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II geschaffen. Diese, von vielen Beteiligten lang ersehnten und der Verwaltungsvereinfachung dienenden, Regelungen werfen aber seit ihrem Inkrafttreten viele Fragen in der täglichen Praxis auf. Das liegt auch daran, dass die Neuregelungen erhebliche Auswirkungen auf die Anwendung von verschiedenen Vorschriften des SGB X haben.
In diesem halbtägigen Online-Seminar werden alle Einzelheiten zu den beiden Bagatellgrenzen besprochen. Deren Anwendung wird mit vielen praktischen Beispielen vertiefend und praxisbezogen erläutert. Auf Ihre Fragen wird ausführlich eingegangen.
Voraussetzung für die Anwendung der Bagatellgrenzen
Rechtsfolgen der Anwendung der Bagatellgrenzen
Besonderheiten der Bagatellgrenzen bei Bildungs- und Teilhabeleistungen
Auswirkungen der Bagatellgrenzen auf Erstattungsansprüche nach § 104 SGB X
Verhältnis der Bagatellgrenzen zur Korrektur von Verwaltungsakten zugunsten der Leistungsberechtigten nach §§ 44, 48 SGB X
Prüfung mehrerer paralleler Sachverhalte von Bagatellgrenzen
Übergangsregelungen
SGB II, SGB X