Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bürgerämtern, die noch wenig praktische Erfahrung mit dem Melderecht haben oder nur als Vertretung die Aufgaben wahrnehmen, sowie Wieder- bzw. Neueinsteigerinnen und -einsteiger, die ihr Wissen auffrischen oder aktualisieren wollen
Sie sind im Meldeamt oder Bürgerbüro eingesetzt worden und kommen vor lauter Arbeit mit den Bürgerinnen und Bürgern nicht dazu, sich mit dem Gesetz zu beschäftigen? Sie werden von Bürgerinnen und Bürgern gefragt, mit welcher Berechtigung Sie so handeln? Sie sollen Adressen an andere Behörden herausgeben und fragen sich, ob Sie das überhaupt dürfen?
Genau darum geht es in diesem Seminar: Sie sollen mit dem Bundesmeldegesetz und dessen Bestimmungen rechtssicher umgehen können. Denn im Meldewesen werden für die unterschiedlichsten Aufgabenbereiche und Zwecke Einwohnerdaten erhoben, gespeichert und verarbeitet. Ohne ein gut geführtes Melderegister wäre eine handlungsfähige Verwaltung kaum denkbar.
In diesem Seminar sind Sie eingeladen, Ihre Fragen und Probleme aus dem „Alltagsgeschäft“ zu erörtern und gemeinsam mit dem Dozenten Lösungen zu erarbeiten. Gerne können Sie bis zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung Fallbeispiele angeben, die Sie während des Seminars besprechen möchten. Dem Dozenten ist es wichtig, die theoretischen Voraussetzungen klar und deutlich zu vermitteln, dabei aber immer wieder die Praxis, die Arbeit vor Ort, nicht aus dem Auge zu verlieren.
Mit dem erworbenen theoretischen und praktischen Basiswissen werden Sie zukünftig auch schwierige Kundenkontakte souverän meistern.
Gerne können Sie bis zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung Fallbeispiele angeben, die Sie während des Seminars besprechen möchten
Bundesmeldegesetz, Verwaltungsvorschriften zum Bundesmeldegesetz
26.02.2024
09:00 - 16:00 Uhr
keine Anmeldung möglich