Leiterinnen und Leiter sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Personalstellen, interessierte Beschäftigte, Mitglieder der Interessenvertretungen in den einzelnen Behörden sowie Gleichstellungsbeauftragte
Waren Sie sich schon einmal unsicher bei der Feststellung der Bewährung eines Beamten / einer Beamtin in der Probezeit? Wie ist in einer solchen Situation zu verfahren?
Mit der Probezeitbeurteilung werden Eignung, Befähigung und fachliche Leistung des Beamten / der Beamtin und damit die Bewährung oder Nichtbewährung zum Ende der regelmäßig 3-jährigen Probezeit nach den Vorgaben der einschlägigen laufbahnrechtlichen Regelungen festgestellt.
Sollte zum Abschluss der regelmäßigen Probezeit eines Beamten / einer Beamtin im Einzelfall die Bewährung wegen besonderer Umstände nicht abschließend festgestellt werden können, kann die Probezeit verlängert werden. Neben der rechtlichen Situation sind verfahrensrechtliche Fragen zu beachten.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieser Veranstaltung setzen sich mit dieser Thematik vertieft auseinander und versuchen praktische Fragestellungen zu beantworten, um rechtssichere und für die Betroffenen nachvollziehbare Beurteilungen erstellen zu können.
Daneben werden aktuelle Fragen zum Beurteilungswesen insgesamt angesprochen werden.
Der Referent hat als Beschäftigter des Ministerium des Innern des Landes NRW an der Entwicklung der Laufbahnverordnung mitgewirkt. Er vermittelt Ihnen in diesem Kompaktseminar die wesentlichen Inhalte zur Beurteilung in der Probezeit.
Mit Besuch dieses Seminars erhalten Sie die Möglichkeit sich für drei Monate kostenlos für das Produkt eGov Personal bei Wolters Kluwer zu registrieren. Den Link zu dieser Plattform erhalten Sie mit der Zusage zum Seminar.
BeamtStG, Laufbahnverordnung NRW, Landesbeamtengesetz NRW