Mit der Vorbereitung der Personalratswahlen betraute Beschäftigte, interessierte Personalratsmitglieder, (voraussichtliche) Mitglieder von Wahlvorständen,
Sind Sie mit der Vorbereitung der Personalratswahlen im ersten Halbjahr 2024 betraut? Oder Sie sind (voraussichtlich) Mitglied des Wahlvorstandes?
Dann haben Sie bestimmt großes Interesse, die mit der Personalratswahl einhergehenden Vorschriften, Termine und Details zu kennen, damit die Personalratswahl nicht aus formalen Gründen angefochten werden kann.
In diesem Seminar bespricht der Dozent viele praxisrelevante Fragestellungen, wie zum Beispiel:
Wie viele Personalratsmitglieder sind zu wählen?
Wie erfolgt die Verteilung der Sitze auf Arbeitnehmer- und Beamtenvertreter?
Wählen Arbeitnehmer und Beamte getrennt oder gemeinsam?
Wer kann Wahlvorschläge einreichen und wie erfolgt dies?
Wer ist wahlberechtigt, wer kann kandidieren (und wer nicht)?
Werden Einzelpersonen gewählt oder Vorschlagslisten?
Bereiten Sie sich mit diesem Seminar bereits jetzt gut auf die Personalratswahl vor, so dass Sie präzise vorgehen können. Spätestens drei Monate vor Ablauf der Amtszeit bestellt der bisherige Personalrat drei wahlberechtigte Beschäftigte als Wahlvorstand, davon einen als Vorsitzenden. Dieser hat das Wahlausschreiben und die Wählerverzeichnisse zu erstellen und die Wahl zu organisieren.
Mit Besuch dieses Seminars erhalten Sie die Möglichkeit sich für drei Monate kostenlos für das Produkt eGov Personal bei Wolters Kluwer zu registrieren. Den Link zu dieser Plattform erhalten Sie mit der Zusage zum Seminar.