Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunen und Unteren Jagdbehörden, Wildschadensschätzende, Verfahrensbeteiligte
Immer mehr Wildschweine in Nordrhein-Westfalen haben dazu geführt, dass die Wildschadensquote sich vervielfacht hat. In den letzten 25 Jahren ist die Population kontinuierlich gestiegen. Die Tiere verursachen große Schäden auf den Feldern, indem sie Mais und Raps fressen. In einigen Regionen wird vermehrt Mais für Biogasanlagen angebaut. Das Schwarzwild kann aber in diesen Schlägen nur unter erschwerten Bedingungen bejagt werden. Die fortschreitende Schädigung dieser Felder wird häufig erst erkannt, wenn es zu spät ist, um Gegenmaßnahmen zu ergreifen und insbesondere auch den Wildschaden rechtzeitig bei der Behörde anzumelden.
Das Kernproblem sind aber die sog. Grünlandschäden, die entstehen, wenn Wildschweine Wiesen bei der Nahrungssuche umbrechen.
Vermehrt werden diese Schäden nicht mehr einvernehmlich zwischen den Beteiligten geregelt, sondern es werden die örtlich zuständigen Behörden mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren beauftragt. Ihre Entscheidung ist gefragt. Theoretisch ist alles perfekt geregelt, dennoch lauern unzählige Klippen und Fallstricke. Jeder Schaden muss neu angemeldet, ein Ortstermin seitens der Behörde unverzüglich durchgeführt werden.
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Bundesjagdgesetz, Landesjagdgesetz