Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bau- und Planungsämter, Projektverantwortliche, Architektinnen und Architekten, Ingenieurinnen und Ingenieure
Die Pflichten der Architektinnen und Architekten und der Ingenieurinnen und Ingenieure im Rahmen der Objektüberwachung, Bauoberleitung und örtlichen Bauüberwachung werden typischerweise auf der Basis der Grund- und Besonderen Leistungen der Leistungsphase 8 der HOAI festgelegt und vereinbart.
Immer wieder kommt es jedoch bei einzelnen Punkten zu Differenzen über den Umfang der zu erbringenden Leistungen und der daraus gegebenenfalls folgenden Haftung. Zudem machen Objektüberwacherinnen und -überwacher zunehmend Ansprüche wegen verlängerter Bauzeit geltend.
Der Referent erläutert Ihnen daher die Pflichten der Objektüberwachung und die sich daraus ergebenden Kompetenzen, wenn die Baumaßnahme abgewickelt wird. Er berücksichtigt dabei die aktuelle Rechtsprechung. Spezifische Haftungsfragen und die Voraussetzungen für Ansprüche auf Mehrvergütung wegen verlängerter Bauzeit stehen ebenso im Fokus dieses Seminars. Informieren Sie sich kompakt und aktuell über diesen speziellen Teil der HOAI!
Anerkannt von der Architektenkammer NRW und der Ingenieurkammer-Bau NRW