Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung, die Verwaltungsakte erlassen und bekanntgeben
Unabdingbare Voraussetzung für die Wirksamkeit behördlicher Maßnahmen ist die richtige Bekanntgabe bzw. die sachgerechte und zweckmäßige Auswahl der richtigen Zustellungsmethode. Um sicherzustellen, dass Ihr Verwaltungsakt der bzw. dem Betroffenen bekanntgegeben und damit wirksam wird, sollten Sie die Rechtsgrundlagen und Ihre Möglichkeiten kennen.
Der Referent erläutert Ihnen daher die Grundsätze und die Besonderheiten der formlosen und förmlichen Bekanntgabe. Er zeigt Ihnen auf, welche Optionen sich im Einzelfall anbieten und geht auch auf weitere Verfahrensfragen ein. Sie haben außerdem die Gelegenheit, eigene Fälle aus Ihrer Praxis zu diskutieren. Mit diesem Wissen bringen Sie Ihre Entscheidungen rechtssicher auf den Weg!
VwVG, VwZG, VwVfG NRW