Fachkräfte und Beistände, die mit der Unterhaltsheranziehung gem. § 7 UVG betraut sind
Immer häufiger sind unterhaltspflichtige Elternteile erst bereit Unterhalt zu zahlen, wenn ein vollstreckbarer Unterhaltstitel geschaffen wurde. Das „Vereinfachte Verfahren“ ermöglicht es, schnell einen Vollstreckungstitel zu erhalten.
In diesem Seminar wird die Möglichkeit der Titulierung übergegangener Unterhaltsansprüche durch das Vereinfachte Verfahren detailliert vermittelt.
Zum Seminar gehört ein ausführliches Skript.
Das Verfahren auf Festsetzung des Unterhalts Minderjähriger: